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Blindgänger und Munition melden

Als Blindgänger bezeichnet man Munition, die nicht oder nicht vollständig explodiert ist; zum Beispiel, weil sie im Wasser, im Schnee oder in weichem Boden gelandet oder durch Steine abgelenkt worden ist. Blindgänger und Munitionsreste finden Sie häufig auf Schiessplätzen, in Zielgebieten in den Bergen, auf Gletschern – aber auch im Nachlass von Verstorbenen als Erinnerung an die Dienstzeit. Diese Art von «Erinnerung» ist verboten, denn Blindgänger sind sehr gefährlich!

Um Unfälle zu verhindern, befolgen Sie bitte folgende Grundsätze:

Blindgänger nie berühren – markieren – melden.

Verfügen Sie zum Zeitpunkt der Meldung nur über beschränkte Kommunikationsmittel: Melden Sie uns Ihren Fund telefonisch unter der Nummer 117.

Oder laden Sie unsere Blindgänger-App herunter im Apple App Store (für iPhone) oder im Google Play Store (für Android) mit dem Suchbegriff «Blindgänger».

Ansonsten verwenden Sie bitte das Meldeformular.

Blindgängermeldezentrale Kompetenzzentrum ABC-KAMIR

ABC Zentrum

CH-3700 Spiez

Tel. +41 58 481 44 44

https://www.vtg.admin.ch/de/service/fuer-sie/blindgaenger-melden.html

Identifizierungskatalog für Munition und Kampfmittel beider Weltkriege und Neuzeit
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